Begleitung von Trans* menschen von Psychotherapeutin Lena Dierksmeier

Im November 2020 wurde das Selbstbestimmungsgesetz das erste Mal im Bundestag öffentlich angehört. Heute möchte ich dir kurz erklären, was das Selbstbestimmungsgesetz für dich als transidente Person bedeuten könnte:

Das Selbstbestimmungsgesetz löst das seit 40 Jahren bestehende, veraltete Transsexuellengesetz (TSG) ab, das sehr diskriminierend gegenüber Trans*personen ist.

Das Wichtigste im  Gesetz ist die persönliche Freiheit.

Die Förderung der Akzeptanz der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt.

    1. Personenstands- und Namensänderung ohne Gutachterpflicht

    Mit dem Beschluss des Gesetzes ist geplant, dass du deinen Personenstand und Namen beim Standesamt ändern kannst ohne zwei Gutachten vor einem Gericht einreichen zu müssen. Damit entfallen die hohen Kosten und die zusätzliche Pflicht, deinen transidenten Lebensweg erneute zwei Male offenbaren zu müssen und dich den Fragen von GutachterInnen zu stellen. Die Krankenkassen dürfen die Gutachten auch nicht einfordern, um die Kosten für deine OP zu übernehmen. Auch wenn sie das noch versuchen.

    2. Verbot von Nicht-Anerkennung der Identität

    Der Kampf bei Behörden und Institutionen um die Anerkennung deines neuen Namens und des Pronomens wird ein Ende haben. Wenn eine Behörde sich weigert, deinen Namen auf wichtigen Papieren zu ändern, gilt das als Ordnungswidrigkeit und wird bestraft.  Niemand darf sich mehr weigern, deine Zeugnisse und Urkunden neu zu erstellen.

    3. Mehr Beratung und bessere Regelungen

    Zusätzlich soll das Angebot an Beratung ausgebaut werden und es soll neue Regelungen für transgeschlechtliche und intersexuelle Eltern geben

    Zusammengefasst: Wird das Gesetz beschlossen und umgesetzt, gibt es (endlich!) weniger Steine auf deinem Weg. Ich freue mich sehr darauf!

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